Hallo,
ich habe aus einem Rechststreit eine Rechnung erhalten aus der ich nur die MWst. begleichen soll.
Wie ist das möglich. Ich habe nicht wirklich einen Rechnungsbetrag den ich eingeben kann, sondern explizit nur die MwSt. Das gleiche gilt mit der
Einfuhrumsatzsteuer die ich gerne in der MwSt. ausgewiesen haben möchte. Wie kann ich das bewerkstelligen. Ich finde dazu leider nichts.
Danke für eine schnelle Antwort.
Hyreka schrieb am 07.03.2025
Hallo Frau Steinhoff,
dies ist ein Fall für Ihren Steuerberater – wir können leider keine steuerrechtliche Beratung geben.
Grundsätzlich könnten Sie eine Eingangsrechnung erfassen, indem Sie den Betrag exakt als Mehrwertsteuer-Betrag eingeben und das MwSt.-Konto auf "0 – Nicht zugewiesen" setzen, sodass der Rechnungsbetrag Brutto = Netto bleibt.
Möglicherweise wäre es sinnvoll, ein passendes Konto und Gegenkonto anzulegen, aber dies fällt in den Aufgabenbereich der Buchhaltung.
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