Lieferantenrechnung

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Christian schrieb am 19.05.2017
Kann ich eine Lieferantenrechnung mit der dazu gehörenden Bestellung verknüpfen damit ich hier eine Rechnungsprüfung vornehmen kann. Bzw. ich nachvollziehen kann welchen Gewinn ich bei dem Auftrag habe?
Danel schrieb am 22.05.2017
Um eine Lieferantenrechnung (Eingangsrechnung) mit Rechnungskontrolle einzugeben, müssen folgende Schritte beachtet werden:

Lieferant:
- Es muss ein Lieferant angelegt werden, wenn der Haken "Ohne Rechnungsprüfung" entfernt wird, ist eine Rechnungskontrolle obligatorisch.

Bestellung und Lieferung
- Es muss eine Bestellung bei diesem Lieferanten erstellt werden.
- Vor Wareneingang müssen die Einkaufspreise der bestellten Artikel hinterlegt sein.
- Es muss der Wareneingang ausgeführt werden.

Eingangsrechnung:
- Dialog "Rechnung erfassen" öffnen.
- Lieferanten aus der Liste auswählen.
- Rechnungsdaten eingeben.
- WICHIG: Als Rechn.-Art muss "Eingangsrechnung (verbindlkt.)" gewählt werden.
- Erstellen...
- Über den Betrag führt das Programm nun automatisch eine Prüfung durch. Sollte die Rechnung durchgehen, ist nichts weiter zu tun.
- Gibt es eine Abweichung des theoretisch gelieferten Betrag und dem eingegebenen Rechnungsbetrag, öffnet sich die Rechnungsprüfung.

Rechnungsprüfung:
- Schieben Sie die in der Rechnung berechneten Lieferscheine (Lieferungen) in die Kontrollliste.
- Nun sehen Sie die Differenz.
- Sie haben nun die Möglichkeit Frachtkosten, Rabatte, Zuschläge zu erfassen oder unter "Positionen" mögliche Preisänderungen ausfindig zu machen.
- Wenn Sie die Differenz auf 0,00 oder 0,01 EUR gebracht haben, können Sie die Rechnung verbuchen.
Daniel schrieb am 22.05.2017
Zur Ermittlung des Gewinns oder besser Rohertrags gibt es zwei einfache Möglichkeiten:

1) Sind die EK-Preise bei den Artikeln hinterlegt, kann man im Auftrag oder Angebot mit rechter Maus auf die Positionen die Kalkulation anzeigen und den Rohertrag ablesen.

2) Die Differenz aus Eingangs- und Ausgangsrechnungen über die Rechnungsliste oder die Chef-Übersicht anzeigen. Hierbei muss die Umsatzsteuer noch abgezogen werden.
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