Hallo,
mir ist aufgefallen, wenn ich eine Rechnung mit Skonto erstellt habe und den Betrag innerhalb der angegeben Zeit eingeht und ich die Gutschrift eintrage, wird in der Rechnungsübersicht immer noch der volle Betrag angezeigt. In der Rechnung selbst muss ich den Betrag händisch eintragen am Zahlungseingang.
Erkennt das Programm nicht automatisch das die Rechnung im richtigen Zeitraum gezahlt wurde und trägt die Summe richtig ein?
Oder mache ich etwas falsch?
Somit ist es ja immer eine falsche Gesamtsumme die Angezeigt wird.
FG Alex
Hyreka schrieb am 29.10.2024
Hallo Alex,
danke für Ihren Beitrag.
1. Die Rechnungsübersicht und das Journal zeigen immer den vollen Rechnungsbetrag an. Die gewährten Skonti müssten gesondert aufgeführt werden. Dies gilt auch für den Finanzdatenexport. Wir werden schauen, ob wir das Rechnungsjournal um die Berechnung des Skontobetrages erweitern können.
Wie Sie mit dem Skonto umgehen, müssten Sie mit Ihrem Steuerberater klären. Senden Sie uns gerne eine Rückmeldung.
2. Wenn Sie die Zahlung buchen, wird immer der vollständige Rechnungsbetrag vorbelegt, auch wenn Sie dies innerhalb der Skontofrist tun. Man könnte natürlich auch den Betrag abzüglich Skonto vorbelegen, solange man noch in der Frist ist. Es ist sicherlich von Mandant zu Mandant unterschiedlich, welcher Fall öfter eintritt.
Vielliecht können Sie den Zahlungsimport nutzen? Dann haben Sie immer die tatsächlichen Zahlbeträge und müssen nur noch die Problemfälle bearbeiten!
Alexander schrieb am 30.10.2024
HAllo,
leider wird dabei nicht der Betrag in der Monatsübersicht angepasst. Ich möchte ja eine saubere Übersicht haben. Aber nachträglich kann ich den Betrag ja nicht mehr ändern, da er ja fest in der Rechnung steht.
Ich trage ja händisch den Betrag bei Zahlung ein, aber wie gesagt, in der Übersicht steht ja der unveränderliche Rechnungsbetrag.
Oder verstehe ich da was falsch?
Hyreka schrieb am 31.10.2024
In der Rechnungsübersicht bleibt der vollständige Rechnungsbetrag stehen, da diese Ansicht die ursprünglich erstellten Rechnungsdaten widerspiegelt, was buchhalterische Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit garantiert. Es soll eine unzweifelhafte Übersicht der ursprünglich ausgestellten Rechnungsbeträge darstellen. Die Skontobuchungen sind, aus dieser Perspektive, zusätzliche Informationen und müssen separat verbucht werden.
1. Sie können sich in der Rechnungsübersicht die Spalte Zahlbetrag anzeigen lassen.
2. Wir haben das Rechnungsjournal um eine Spalte Skonto erweitert, die den gewährten Skontobetrag ausgiebt. Die steuerliche Berücksichtigung (Korrektur der Mehrwertsteuer) muss Ihr Steuerberater durchführen.
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