Mahn und Bestellwesen

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Stefan I. schrieb am 07.11.2016
Hallo Hyreka Team,

ich nutzte seit einer Woche die Software und bin sehr begeistert.
Nun sind mir aber noch ein paar Kleinigkeiten aufgefallen:

Beim verfassen einer Mahnung wird die Kopf-und Fußzeile nicht mit angezogen, egal ob der Haken gesetzt wurde oder nicht.

Gestern habe ich Waren bestellt, jedoch wird mir in den Artikeln nicht angezeigt, dass Ware bestellt worden ist. (die Frage, ob die Artikel reserviert werden sollen - habe ich mit nein beantwortet.

Daniel Georgi schrieb am 07.11.2016
Hallo Stefan,

Mahnung:
Wir werden prüfen ob ein Bug beim Druck von Kopf- und Fußzeile vorliegt.

Bestellung:
Die Bestellung muss "Reserviert" werden, damit Sie im System als "Bestellt" erfasst wird. Entsprechend werden die Werte bei Bestellt in den Artikeldaten hochgesetzt und berücksichtigt.

In der akteulle Version vom 04.11.2016 haben wir die Wortgebung geändert. Die Frage lautet nun:

Möchten Sie die Bestellung freigeben?

Mit der Freigabe wird die Bestellung im System erfasst und die Ware als bestellt markiert.


Sie können die noch nicht reservierte Bestellung über die Liste "Betellungen" aufrufen, indem Sie im Dropdown "Anzeige" den Filter "Noch nicht bestellt" wählen. Dann die Bestellung mit Doppelklick öffnen und erneut ausdrucken und bei der Abfrage die Bestellung reservieren.
Stefan I. schrieb am 08.11.2016
Hallo Daniel,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Kopf bzw. Fußzeile (Mahnung) habe ich nach dem update noch einmal geprüft, dabei ist mir aufgefallen:
auf meinem Hauptrechner mit meinem richtigen Logo wird die Kopf und Fußzeile weiterhin nicht angezeigt.
Auf einem weiteren Rechner, auf dem die Demo Datenbank installiert ist, wird jedoch auch bei einer Mahnung die Kopf und Fußzeile mit angezogen.


Die Bestellung habe ich wie beschrieben "freigegeben". Das hat ausgezeichnet funktioniert.
Jetzt sehe ich auch in dem Artikel, dass Nachschub unterwegs ist.


GESAMTFAZIT: für kleinere Unternehmen eine absolut hervorragende Software !!!!
Andreas schrieb am 13.02.2019
Hallo Hyreka-Team,

was muss ich tun, dass mir die Verzugszinsen und Mahngebühren auf der Mahnung angezeigt werden? Ich habe eingestellt, dass diese bereits ab Mahnstufe 1 gelten. Sie werden aber auf der Mahnung nicht aufgeführt.

Danke für Ihre Hilfe.

Gruß Andreas
Daniel schrieb am 13.02.2019
Hast du die Mahnung auch "richtig" erstellt, oder nur die Vorschau betrachtet?

Eigentlich wird man beim Erstellen der Mahnung gefragt, ob Verzugszinsen berechnet werden sollen. Da müsstest du dann JA wählen.
Andreas schrieb am 14.02.2019
Hallo Daniel,

ich habe aktuell nur die Vorschau betrachtet. Ich werde ziemlich sicher morgen die Mahnung erstellen, dann werde ich es sehen. Nachträglich ändern lässt sich dann aber an der Mahnung nichts mehr, oder?
Daniel schrieb am 14.02.2019
Mahnungen können nachträglich nicht geändert werden. Das Mahnwesen ist sehr simpel gehalten. Die Mahnungen werden auch nicht im System als Datensätze wie z.B. Rechnungen gespeichert, sondern Fire and Forget gedruckt oder gemailt.

Falls eine Mahnung aber trotzdem nochmal wiederholt werden soll, dann muss die "Mahnstufe" in der Rechnung und im Kundenkonto wieder runter gesetzt werden auf null bei der ersten Mahnung. Außerdem muss in der Rechnung das Datum "Mahnung am" wieder auf das aktuelle Datum gesetzt werden.

Wenn dann der Mahnlauf neu berechnet wird, sollte die zu mahnende Rechnung auch wieder auftauchen.
Andreas schrieb am 14.02.2019
Das habe ich gerade probiert, dass funktioniert soweit. Leider werde ich nicht nach den Verzugszinsen gefragt. Auch auf dem Ausdruck erscheint nichts.
Daniel schrieb am 14.02.2019
Hast du bei Verzugszinsen ab Mahnstufe den Wert 0 oder 1 eingetragen?

Bei mir funktioniert es mit 1.
Andreas schrieb am 14.02.2019
Ich habe ab Mahnstufe 1 eingetragen. Aber auch bei 0 passiert nichts.
Daniel schrieb am 14.02.2019
So richtig weiß ich gerade nicht weiter...

Bitte nochmal genau prüfen:

- Im Mahnfenster oben das Dropdown auf "0 Mahnstufe" setzen
- Den Wert bei "Verzugszinsen ab" dann auf 1

Ich habe festgestellt, dass die Verzugszinsen nur einmalig bei erreichen der besagten Mahnstufe erstellt werden. Ist man über die MS hinaus, werden die VZ nicht mehr erzeugt.
Andreas schrieb am 14.02.2019
Das wars, Ich muss die Verzugszinsen auf Stufe 2 setzen. Wenn ich es auf 1 setze, dann bin ich schon drüber hinaus...

Danke für die Hilfe.
Stefan schrieb am 23.04.2020
Hallo,

eine Frage zum Mahnlauf.

Ich versuche eine Rechnung zu mahnen welche schon seit den 11.03.2020 überfällig ist. Ich habe alle Einstellungen entsprechend ihrer Vorgaben vorgenommen, aber wenn ich den Mahnlauf starte kommt diese Rechnung nicht vor. Was mache ich falsch? Freue mich über eine Antwort.

VG Stefan
Daniel schrieb am 23.04.2020
Hallo,

bitte in den Zahlungsbedigungen unter Menü -> Einstellungen -> Auftrag / Versand / Zahlung -> Zahlungsbedingungen den Haken bei Zahlung mahnen setzen!

Dann den Mahnlauf neu berechnen, bzw. öffnen.
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