Tutorial: USt-IdNr. in der Warenwirtschaft online prüfen
Hyreka schrieb am 21.10.2015
Wenn Sie steuerfreien Handel mit EU-Kunden betreiben, sollten Sie die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ihres Handelspartners zuvor prüfen, damit keine unerwarteten Steuernachzahlungen auf Sie zukommen können.
Die Hyreka Warenwirtschaft kann dies für Sie erledigen, indem eine Onlineabfrage an das BZSt (Bundeszentral für Steuern) ausgeführt wird.
Sie können die Prüfung ausführen, indem Sie auf die Lupe neben dem Feld USt-ID im Fenster "Neuer Kunde" klicken, nachdem Sie die zu prüfende Nr. eingetragen haben.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen selbst eine gültige USt-IdNr. und tragen diese unter Einstellungen->Firma ein.
- Sie sind mit dem Internet verbunden.
Hinweis:
Die Prüfung einer deutschen USt-IdNr. ist nicht möglich.
Tester schrieb am 14.04.2016
Die reine Überprüfung der USt-IdNr. ist nicht ausreichend. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist neben der Überprüfung der Übereinstimmung von Firmensitz und USt-IdNr. eine schriftliche Bestätigung durch das Bundeszentralamt für Steuern durch erforderlich, die auf der Internetseite anfordert werden kann.
Ist geplant, die Anforderung der schriftlichen Bestätigung auch zu implementieren?
Danke und Gruß
Daniel Georgi schrieb am 14.04.2016
Hallo,
die Anforderung einer schriftlichen Bestätigung durch die Warenwirtschaft ist technisch möglich. Wir haben diese Funktion bisher nicht genutzt, da nicht benötigt oder angefragt. Durch ein Update könnten wir die Funktion nachreichen.
Haben Sie Erfahrungen zum Ablauf mit den schriftlichen Bestätigungen? Inwiefern ist eine schriftliche Bestätigung wirklich nötig? Kostet der Service etwas?
Grüße
Tester schrieb am 15.04.2016
"[...] Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - als steuerfrei behandeln zu können. [...]"
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Bestaetigungsverfahren/Bestaetigungsverf_FAQ_node.html#faq47772
Die schriftliche Bestätigung ist kostenfrei.
Hier sind die Informationen zur Schnittstelle zu finden:
http://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc//
Daniel Georgi schrieb am 15.04.2016
Hallo,
wir werden die schriftliche Bestätigung im nächsten Update implementieren.
Inwieweit nur der Datensatz der Abfrage rechtskräftig verwendet werden kann, konnte uns das BZSt nicht genau mitteilen. Mit einer schriftlichen Bestätigung sind Sie auf der sicheren Seite. Eine Besätigung ist 1 Monat gültig und müsste bei Wiederholungsgeschäften erneut geprüft werden.
Grüße
Tester schrieb am 17.04.2016
Super! - Richtig rund wäre es, wenn bei Neuanlage eines neuen Auftrages immer eine Überprüfung der Gültigkeit stattfände, eine Meldung erschiene bzw. eine neue Bestätigung automatisch angefordert würde.
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