Weniger Eingaben
Wiederkehrende Routineaufgaben lassen sich automatisieren.
Hyreka AI unterstützt Unternehmen dabei, wiederkehrende Aufgaben direkt in der Warenwirtschaft zu automatisieren – von besseren Texten bis zur strukturierten Verarbeitung von Dokumenten.
KI reduziert manuelle Arbeitsschritte, macht Informationen schneller nutzbar und unterstützt stabile Abläufe – besonders in Einkauf, Verkauf, Auftragsbearbeitung und Belegverarbeitung.
Wiederkehrende Routineaufgaben lassen sich automatisieren.
Texte und Dokumentinhalte werden strukturiert und einheitlich verarbeitet.
Angebote, Aufträge, E-Mails und Rechnungen werden zügiger bearbeitet.
Auch bei steigenden Belegmengen bleiben Arbeitsschritte stabil und effizient.
Hyreka AI ist kein separates KI-Tool neben Ihrer Warenwirtschaft. Die Funktionen arbeiten dort, wo Daten ohnehin entstehen und bearbeitet werden. So vermeiden Sie Medienbrüche und sparen Zeit bei jeder Eingabe.
Die Unterstützung steht unmittelbar in bestehenden Prozessen bereit: beim Schreiben und Übersetzen von Texten, beim Lesen von Dokumenten und bei der Vorerfassung von Eingangsrechnungen.
Zwei konkrete Werkzeuge entlasten bereits heute bei häufigen Aufgaben.
Der Text-Assistent verbessert und übersetzt Texte direkt im Arbeitsablauf. Formulierungen lassen sich schneller überarbeiten und mehrsprachig bereitstellen.
Der Dokument-Extraktor liest und verarbeitet Dokumente wie PDFs und E-Mails. Ein aktueller Anwendungsfall ist das Einlesen von Eingangsrechnungen, die nicht als E-Rechnung vorliegen.
Hyreka AI wird auf Basis von Credits abgerechnet. Sie zahlen nur die KI-Leistung, die tatsächlich genutzt wird, und behalten die Kosten transparent im Blick.
Viele Unternehmen möchten KI kontrolliert und nachvollziehbar einsetzen. Hyreka AI muss deshalb bewusst aktiviert werden und kann in den erweiterten Einstellungen global wieder deaktiviert werden.
Hyreka AI befindet sich aktuell in der Testphase. Neue Funktionen können nach Bedarf ergänzt werden.
Anfragen, Aufträge und Angebote automatisch erfassen und vorbereiten.
Fragen zu Kunden, Artikeln, Einkauf und Vertrieb beantworten sowie Berichte erstellen.
Empfehlungen zur Bestands- und Beschaffungsoptimierung bereitstellen.
Die Aktivierung erfolgt bewusst in zwei transparenten Schritten, damit Unternehmen die Kontrolle über den Einsatz behalten.
Testen Sie die Hyreka Warenwirtschaft kostenlos und entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie die KI-Funktionen aktivieren.
KI unterstützt bei wiederkehrenden Aufgaben wie Textbearbeitung, Übersetzungen, Dokumentenverarbeitung und Datenerfassung. Dadurch werden Prozesse schneller, Fehler reduziert und Mitarbeitende für wichtigere Aufgaben entlastet.
Ja. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist KI sinnvoll, wenn sie praxisnah in bestehende Prozesse integriert ist. Mit einem nutzungsbasierten Modell wie Credits kann der Einstieg kontrolliert und ohne hohe Fixkosten erfolgen.
Wichtig sind klare Zugriffskontrollen, nachvollziehbare Prozesse, bewusste Aktivierung der Funktionen und ein transparenter Umgang mit Daten. Unternehmen sollten zusätzlich interne Richtlinien für den KI-Einsatz und Berechtigungskonzepte definieren.
Ja. Hyreka bietet mit Hyreka AI konkrete Funktionen wie Text-Assistent und Dokument-Extraktor, direkt in die Warenwirtschaft integriert.
Aktuell unterstützt Hyreka AI insbesondere Texte wie Angebote, Aufträge und E-Mails sowie Dokumente wie PDFs und E-Mails. Ein praktischer Anwendungsfall ist die Verarbeitung von Eingangsrechnungen, die nicht als E-Rechnung vorliegen.
Hyreka AI kann bewusst aktiviert und jederzeit wieder deaktiviert werden.
Zero Data Retention (ZDR) ist grundsätzlich aktiv: Eingaben werden ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage verwendet. Eine dauerhafte Speicherung von Nutzdaten erfolgt nicht, ebenso keine Verwendung der Daten zum Training.
Die Verarbeitung erfolgt über europäische Dienstleister innerhalb der EU.
Für einen DSGVO-konformen Einsatz ist das nutzende Unternehmen dafür verantwortlich, die Nutzung in seine internen Datenschutzprozesse und Richtlinien einzubinden.
Grundsätzlich ja – der Einsatz von KI zur Verarbeitung von Dokumenten ist zulässig.
Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich erlaubt ist. In vielen Fällen ist dies zur Vertragsabwicklung oder im Rahmen gesetzlicher Pflichten gegeben.
Das nutzende Unternehmen bleibt verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Dazu gehört, nur erforderliche Daten zu verarbeiten und interne Richtlinien sowie Zugriffsrechte zu beachten.
Bei sensiblen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sollte vorab geprüft werden, ob deren Verarbeitung zulässig ist.
KI verkürzt Bearbeitungszeiten, reduziert manuelle Eingaben und minimiert Nacharbeit durch konsistentere Ergebnisse. Gleichzeitig bleiben die Kosten steuerbar, weil nur tatsächlich genutzte KI-Leistung über Credits abgerechnet wird.
